Ullrich, Peter (2018): Videoüberwachung von Demonstrationen in: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, S. 323-346.

Die Polizei legitimiert Videoüberwachung mit dem Versprechen von Objektivität und strikter Rechtsdetermination. Im Aufsatz wird sie stattdessen als kontingenter Prozess der aktiven Konstruktion von Evidenz analysiert.

Dieser Prozess besteht aus einer Abfolge von Entscheidungen in drei Grundphasen. Die Breite der Handlungsoptionen bis hin zur Manipulation wird als Ausdruck soziologischen Ermessens begriffen, in welchem die polizeiliche Definitionsmacht gründet. Insbesondere die beteiligte Sachtechnik ermöglicht, dass die bei jedem Teilschritt bestehende Kontingenz im weiteren Verlauf über Objektivationen und Abstraktionen unsichtbar gemacht wird. Das Recht erweist sich in dieser Definitionsmachtkette als nur ein Handlungsmotiv unter vielen, die Rechtsdeterminiertheit des Polizeihandelns als notwendige Fiktion.

 
 
 

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